Erstellt am 09.11.2007 um 16:21 Uhr von carrie
Hallo
Wenn in eurer BV steht das ihr ab dem 1. Tag einen Krankenschein vorlegen müßt, gilt das was da steht.
Laut Gesetz hat der AG das Recht die Vorlage des Krankenscheins zu verkürzen, mit Absprache des BR, aber wenn ihr eine BV habt wird dies wohl geschehen sein.
Erstellt am 09.11.2007 um 18:23 Uhr von Kölner
@SantaFee
Also misstraut sowohl Euer AG als auch Euer AG den AN!
Krass...
Erstellt am 10.11.2007 um 13:14 Uhr von Hexelein
Nach dem Günstigkeitsprinzip dürfte eine BV mit diesem Inhalt aus meiner Sicht nicht gültig sein. Aber da der AG "verlangen" darf,ist das im normalen Ablauf wohl egal.
Erstellt am 11.11.2007 um 22:21 Uhr von Matze24
Heutzutage ist es eigentlich kein Problem, auch für Kopfschmerzen etc. eine Krankschreibung zu erhalten. Nur, hier schneidet sich der Arbeitgeber ins 'eigene Fleisch'. Wer wird sich denn nicht, wenn er erstmal beim Arzt ist, zur Genesung gleich für mehrere Tage oder gar eine Woche krank schreiben lassen?
Hier sei angemerkt, sollte der AG den 'Medizinischen Dienst' anfragen, hätte er wenig Erfolg. Für eine Woche Erkrankung reichen einfachste Diagnosen und der Arzt ist sich seines Patienten sicher!
Dies soll natürlich KEINE Empfehlung sein.
Mit gesundheitlichen Grüßen