Erstellt am 09.11.2007 um 13:10 Uhr von Bonita
Das ist eine ziemlich abstruse Idee! Diese Regelung gibt es ganz sicher nicht im ATZ-Gesetz. Aber die Durchführung der ATZ wird i.d.R. mittels BV oder TV geregelt. Und dabei ist theoretisch dem Ideenreichtum der Verhandler keine Grenze gesetzt. Möglich, aber eher unwahrscheinlich ist, dass es das bei Euch eben in BV/TV eine derartige Vorschrift gibt.
Und warum das dann für ihn nicht so teuer sein sollte, erschließt sich mir gar nicht. Höchsten, weil es dann nicht so viele Interessenten gibt. Oder aber Schwerbehinderte ein früheres Renteintrittsalter haben, so dass die Dauer kürzer ist.
Erstellt am 09.11.2007 um 13:18 Uhr von carrie
Hallo
Ich weis nur das ATZ durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, wenn die Mindestbedingungen erfüllt sind.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abschluss eines ATZ Vertrages besteht nicht.
Unter § 2 AltTZG findest du den Begünstigten Personenkreis, Schwerbehinderte Menschen stehen dort nicht mit drauf bzw. kann ich nichts finden was darauf hindeutet, dass es für den AG dann "billiger" wird.