Erstellt am 08.11.2007 um 20:13 Uhr von lolus2
Hallo 1234,
dieses Thema wird derzeit kontrovers bei den Arbeitsgerichten verhandelt (geht jetzt
glaube ich zum BAG).
Übrigens auch Forderung von Ver.di für den öffentlichen Dienst zu den Tarifver-
handlungen 2008.
Gruß Axel
Erstellt am 10.11.2007 um 13:17 Uhr von michl
Hallo 1234,
schau mal unter blog.juracity.de, da steht:
auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach §§8 Abs. 5 TVöD i. Verbindung mit § 4 Abs. 1 TzBfG und zwar nicht nur anteilig zur jeweiligen Arbeitszeit, sondern in voller Höhe wie Vollzeitbeschäftigte, die Wechselschicht leisten. Dies entschied entgegen der Meinung der gängigen TVÖD-Kommentare das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2007 Aktz. 8 Sa 405/07
Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte zu der Vorläufervorschrift im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) entschieden, das die nur anteilige Auszahlung gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) verstiesse.
Hoffe, das hilft Dir weiter
Gruss Michael