Hallo,

in unserem Betrieb ist zurzeit Kurzarbeit angemeldet. Laut Betriebsvereinbarung wird in dieser Zeit die wöchentliche Arbeitszeit von 40 bzw. 38 auf 30 bzw. 28,5 Stunden gesenkt.

Um keine Mitarbeiter zu benachteiligen haben wir mit der Geschäftsleitung vereinbart, dass beispielsweise im Monat Juni für die 4 Tage nach Pfingsten der komplette Betrieb still steht und alle MA zu Hause bleiben.

Eine Ausweitung der KA ist nur mit Zustimmung des BR möglich.

So weit die Fakten...

Nun wurde uns aber durch einzelne MA mitgeteilt, dass drei Mitarbeiter die krankheitsbedingt länger ausfallen werden, eine schriftliche Mitteilung bekommen haben, dass ihre KA auf den kompletten Monat Juni ausgeweitet wird.

Meiner Meinung nach ist dies nicht möglich, da der Betriebsrat nicht gefragt wurde und außerdem die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit unterschritten wird.

Wie seht ihr das?