Eine schwerbehinderte Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund, der längstens zum 31.12. befristet ist. Der Sachgrund hält weiterhin an, der AV soll aber auslaufen. Grund ist laut Aussage der Vorgesetzten die hohe Krankheitsquote der Kollegin.

Nun meine Frage: Hat die Kollegin Chancen, da der AG die Quote des SGB IX nicht erfüllt und greift hier der § 81 SGB IX (wenn sie sich z.B. wieder bewerben würde und sonst keine schwerbehinderte Bewerberin vorhanden ist)?