Erstellt am 07.11.2007 um 11:27 Uhr von paula
Die Informations- und MBR können vielfälltig sein. Aufgrund der sparsamen Angaben ist es jedoch schwierig eine konmkrete Auskunft zu geben.
Also ich würde jetzt einmal die §§ 80, 87, 90, 92, 96,97, 98 BetrVG anschauen. Je nach Veränderung der Arbeitsplätze könnte auch eine Versetzung nach § 99 BetrVG vorliegen.
Erstellt am 07.11.2007 um 11:50 Uhr von neckygliss
es handelt sich hierbei um eine Firma, die den Ablauf optimieren soll und ggf. eine Optimierung der Einkaufsablaufs zu "durchleuchten". in wie weit dass personelle Konsequenzen nach sich zieht oder ziehen soll ist z.Zt. nicht bekannt.
Erstellt am 07.11.2007 um 12:05 Uhr von paula
Dann würde ich mal sagen, dass es zur Zeit nur Inforechte gibt. Also warum wieso näheres Ziel. Falls Ihr einen WA habt sollte dieser auch mal genauer hinschauen. Macht dem AG aber klar, dass ihr hier vor Umsetzung Rechte habt. Zumindest § 90 BetrVG dürfte hier einschlägig sein