Erstellt am 07.11.2007 um 11:22 Uhr von allbundy
was wollt ihr mit einer bv erreichen ? eine BV über Lohnerhöhungen ist unwirksam - dann rat ich schon eher einen anhang zum arbeitsvertrag. was lohn und dergleichen angeht - das ist induvidualrecht und kann icht in einer bv abgeschlossen werden.
Erstellt am 07.11.2007 um 11:32 Uhr von paula
wie der schuhverkäufer schon ausgeführt hat. Eine BV ist hier nach § 77 Abs. 3 BetrVG ungültig. Weitere Möglichkeiten wäre noch die Gesamtzusage durch den AGs oder ein HausTV. Eigentlich ist das das originäre Geschäft der Gewerkschaft
Aber egal wie es läuft: der BR ist hier eigentlich der falsche Verhandlungspatrtner.
Erstellt am 07.11.2007 um 11:37 Uhr von maunzi512
Okay, ich sehe, dass wir da wohl wirklich auf dem falschen Weg sind.
Wir möchten gerne eine Lösung finden, wie wir eine allgemeine jährliche Lohnerhöhung regeln können. Das due Mitarbeiter jedes Jahr mehr bekommen.
Erstellt am 07.11.2007 um 12:02 Uhr von troisdorfer
Ich nehme mal schwer an das der AG
niemals eine BV(wenn es den möglich wäre)
zu unterschreiben !!!
*Die Geschäftsleitung hatte sich bereiterklärt den Mitarbeiter eine Lohnerhöhung zu zahlen*
Ist doch schon mal was ...
Erstellt am 07.11.2007 um 12:07 Uhr von paula
Oder der AG unterschreibt eine BV in Kenntnis um den Umstand, dass diese BV unwirksam ist.... :-)
Erstellt am 07.11.2007 um 12:27 Uhr von wölfchen
. . . nicht alles, was man in guter Absicht möchte, kann man durchführen, es gibt manchmal aus gutem Grund (in diesem Fall die leichtere Erpressbarkeit von BR) auch Grenzen . . .