Hallo zusammen,
ich habe ein größeres und schwerwiegendes Problem. Unser TV wurde zum 31.06.2007 gekündigt. Alle Mitarbeiter die nach dem 31.12.2006 eingestellt wurden bekommen die unmöglichsten Verträge..Teitzeitbeschäftigt mit 6-7- Stunden und 20 Tage Urlaub bei einer fünf Tage Woche. Gegen die Verträge können wir nichts machen..auch wenn ich mit Gleichbehandlung komme....Individualrecht. Aber ich weiß und kann nachweisen, dass die MA 3 mal im Monat 6 oder sogar 7 Tage die Woche arbeiten...und dauer Übrstunden machen....(ich weiß Überstunden sind Mitbestimmungspflichtig), aber in den Arbeitsverträgen sind Überstunden von - 500/+500 ausgeschreiben. Überstunden werden beim BR nicht eingereicht.
Da Gleitenkonto im AV ausgewiesen ist.
Nach einem Gespräch mit einem Anwalt (telefonisch) wurde mir gesagt, das sobald die MA öfters 6 Tage die Woche arbeiten automatsich 24 Tage Urlaub zustehen.
Sie sind nicht einmal in der Pflicht den AG dies mitzuteilen, sondern sie können gleich z.B im folge Jahr 24 Tage Urlaub beantragen.
Nun meine Frage wie viele 6 Tagewochen müssen sie arbeiten, damit ihnen die 24 Tage zustehen oder gilt dies gleich in der ersten 6 Tage Woche?
Danke für eure Unterstützung