Erstellt am 06.11.2007 um 20:42 Uhr von Kölner
@jackyhexle
Das darf ein BR nicht, das ist gesetzwidrig und in höchstem Masse sollte sich so ein Gremium die Sinn- und Daseinsfrage stellen.
Was soll so etwas? Das ist schlicht und einfach illegal!
Kann man das Gremium irgendwo treffen und mal schütteln?
Erstellt am 06.11.2007 um 21:05 Uhr von peters
Gegenfrage: darf ein BR beschließen, dass das BetrVG (teilweise) außer Kraft gesetzt wird?
Das tut er nämlich mit diesem Beschluss.
Erstellt am 06.11.2007 um 22:14 Uhr von Immie
@jackyhexle
Lies mal §25 BetrVG,
dann weisst du warum sich die Jungs so aufregen.
Erstellt am 06.11.2007 um 22:29 Uhr von Der alte Heini
Nein, solch ein Beschluss ist ganz einfach Quatsch.
Werden mehrfach zu Sitzungen vorsätzlich keine Ersatzmitglieder eingeladen, dürfte der Betriebsrat sein gesetzlichen Pflichten verletzen. Was das eventuell für den BR bedeuten könnte, kannst Du in § 23 BetrVG nachlesen.
Wurde keine Ersatzmitglied eingeladen, obwohl der Vertretungsfall vorliegt, ist eine rechtlich einwandfreie Willensbildung des Gremiums Betriebsrat nicht gegeben und nichtig.
Schon alleine dieses Handeln des Betriebsrat, durch Beschluss die Ersatzmitglieder kaltzustellen, zeigt, dass dieser Betriebsrat erheblichen Schulungsbedarf hat oder aber nur einfach dreist und dumm ist.
Erstellt am 07.11.2007 um 08:01 Uhr von Saluk
Hallo,
mir fehlt noch der Hinweis, dass durch diese Vorgehensweise den Ersatzmitgliedern vorsätzlich die Verlängerung des Kündigungsschutzes vorenthalten wird.
Viele Grüße,
Saluk
Erstellt am 07.11.2007 um 08:58 Uhr von DocPille
Alle Beschlüsse die gefasst wurden,ohne das richtig zur BR-Sitzung geladen wurde, sind null und nichtig.
Erstellt am 07.11.2007 um 22:53 Uhr von Der alte Heini
Saluk, dein Hinweis ist nicht nötig, denn
ist ein Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert und nimmt es auch nicht an den Sitzungen des BR teil, wird das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied automatisch “KRAFT GESETZ” ein vertretendes Betriebsratsmitglied. Dabei ist es unerheblich ob es persönlich zu Sitzungen eingeladen wurde. Selbst wenn der BR kein Ersatzmitglied oder ein anderes Ersatzmitglied einladen würde wäre grundsätzlich immer das dem Wahlergebnis entsprechende Ersatzmitglied das ordentlich vertretende Betriebsratsmitglied und würde nach der Stellvertretung durch den besonderen Kündigungsschutz ein Jahr geschützt.
Erstellt am 08.11.2007 um 09:00 Uhr von Saluk
Hallo Heini,
danke für die Aufklärung.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.11.2007 um 09:04 Uhr von peters
@Der alte Heini, Saluk,
die Ungewissheit ist nur, wie man es dokumentieren kann, dass ein Ersatz-BRM eine solche Vertretung übernommen hat. Wenn es zu einer Sitzung kommt, ist es in der Teilnehmerliste dokumentiert, aber wenn es nur "kraft Gesetz" die Vertretung übernimmt...
Erstellt am 08.11.2007 um 09:13 Uhr von Mona-Lisa
@Saluk,
eine Möglichkeit wäre, in der Zeiterfassung (während der Vertretungszeit) mal zu stöbern, wer von den regulären BR's nicht im Betrieb war...........
Dann hast du den Nachweis!
Erstellt am 08.11.2007 um 21:41 Uhr von Der alte Heini
Tja peters,
da guckst Du,
Mona-Lisa ist eben auf zack.