Erstellt am 07.11.2007 um 01:52 Uhr von Maja
Gesetzlich ist für einen solchen Fall keine Lohnsicherung vorgesehen. Wohl aber in diversen Tarifverträgen wie z. B. dem Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie. Daraus geht für eine Umgruppierung aus personenbedingten Gründen eine Lohnsicherung von 7 Monaten Dauer hervor. Darüber hinaus gibt es dort die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, in einem so gelagerten Fall, abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit, eine dauerhafte Lohnsicherung zu beantragen.
Ob und welche Tarifverträge bei Euch gelten hängt davon ab, in welcher Branche euer Arbeitgeber tätig ist, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist (Mitglied in einem Arbeitgeberverband mit Tafibindung), bzw. ob und welche Tarifverträge z. B. per Annerkennung in einem Haus- oder Standorttarifvertrag gelten.