Ichwerde als BR- Mitglied oft in Gesprächen mit MA mit persönlichen Dingen (Krankheit,Sucht, priv. Probleme) konfrontiert die sich evtl. auch auf das Arbeitsverhältnis auswirken könnten. Diese Gespräche sind einmal offiziell bei Fehlzeiten- oder Konfliktgesprächen, oder auch einfach Anfragen von den MA zu solchen Problemen. In meinem Gremium besteht die Auffassung das die BR- Mitgliedern untereinander nicht der Schweigepflicht unterliegen und ich ausführlich darüber berichten muß. Ich bin der Meinung solange keine mitbestimmungspflichten Maßnahmen ausgelöst wurden, berichte ich zwar über Gespräche mit MA aber über den Inhalt behalte ich Schweigen solange mich der MA nicht authoriziert. Was ist mit dem BDSG ?