Erstellt am 05.11.2007 um 15:56 Uhr von Konrad
Hallo Frischling
Frage zu Urlaub während eines Streiks:
Ein vor Beginn des Streiks genehmigter Urlaub kann genommen werden. Der Arbeitgeber kann den Urlaub wegen des Arbeitskampfes nicht widerrufen. Er ist zur Zahlung des Urlaubsentgelts falls TV gilt auch das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld verpflichtet.
Frage zu Abfeiern der Überstunden des Streikenden.
Entweder man streikt, dann bleiben die Ü-std Salden bestehen, oder man streikt nicht und
baut Ü-stunden ab, hängt davon ab, wie die Firma mit entsprechenden Anträgen umgeht.
Erstellt am 05.11.2007 um 16:20 Uhr von Urlaubspelz
es wird gemunkelt das Streikgeld welches nicht verteilbar ist ... urlaub,Überstunden.
in Freikarten für die Bundesbahn umgewandelt werden sollten.Ist ja auch umwelt freundlicher,zum Streik mit der Bahn.
wegen der Überstunden beim Steiken.Nun ja... Da muss die Gewerkschaft schon vorher anordnen!
Ich kann dir dabei auch nicht helfen,ich bin gar kein BRM zur Zeit wegen dem Urlaub und da ich ja nur als BRM ins Forum gehe zuzusagen Dienstlich und ich ja nun Privat bin und nun ach weg muss da ich sonst mein Zug Verpasse.Hoffe ich das du auf deine Frage noch toll Antworten bekommst wir haben hier ja ein Publikum das reicht von hüben bis nach drüben und sogar Kölner froh naturen sind unteruns
Erstellt am 05.11.2007 um 16:28 Uhr von Midnightlady
@Urlaubspelz,
bist du der das ich denke welcher du bist?
Welchen Pelz hast du angelegt für den Urlaub?
Ist es der "Zug nach Nirgendwo"?
Oder zieht es dich zu den "Frohnaturen"