Erstellt am 31.10.2007 um 06:50 Uhr von Sven1984
Hi kenne dein problem bei uns is das das selbe aber konter mal mit mehr stunden gehen auf die belastbarkeit folgen Qualität baut ab (das a&o auf dem heutigen markt mitarbeiter sind gestresster und leichter zu provozieren .
Erstellt am 31.10.2007 um 07:04 Uhr von NBR
Das ist sicherlich Bekannt,der Krankenstand steigt stetig,MA beschweren sich,werden wir meiner Aufforderung nachkommen,so wissen die anderen BRM,das es sehr viel Aerger (Arbeit) auf uns zukommt .Ich denke das einigen der Mut fehlt und denke sie wären der Stuation nicht gewachsen,aber ich denke mirdas genau das die Betriebsratarbeit so WICHTIG macht .
Erstellt am 31.10.2007 um 07:09 Uhr von carrie
Hallo
Das hört sich ja grausam an, die Aussage "was sollen wir machen" ist schon traurig genug. Wozu gibt es denn Gesetze?
Laut § 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG, müssen Überstunden bei euch beantragt werden, ist der AG der Meinung das nicht tun zu müssen, gibt es dafür den § 23 Abs.3 BetrVG.
Das ist vom Prinzip her doch gar nicht so schwer, wer gegen Gesetze verstößt, der wird auch bestraft!
Das ist auch euer Job nach § 80 BetrVG, nämlich darüber zu wachen das Gesetze eingehalten werden, ansonsten verletzt ihr eure Pflichten, dafür seit ihr doch gewählt worden.
Das erwarten auch die Kollegen von euch die sich nicht trauen etwas gegen die Arbeitsbedingungen zu sagen, dafür habt ihr Kündigungsschutz....um dem AG Feuer unterm Hintern zu machen!
Erstellt am 31.10.2007 um 07:14 Uhr von Kölner
@NBR
Sind es denn wirklich 'Überstunden'?
Erstellt am 31.10.2007 um 07:44 Uhr von NBR
Ja es sind Überstunden,wir haben eine 37,5 stundenwoche,freischichten werden gestrichen(Personalmangel),samstagsarbeit wird verlangt,täglich länger arbeiten oder früher kommen,sonst können die Aufträge nicht abgearbeitet werden .Stunden die dabei anfallen werden nach wunsch ausbezahlt(ohne Zuschlag).
Oder sie bleiben auf dem Gleitzeitkonto(auch ohne Zuschlag),sollte abgefeiert werden,ist aber so gut wie unmöglich,feiert der eine ab,baut der andere auf .
MFG
Erstellt am 31.10.2007 um 08:38 Uhr von Sven1984
Es ist ja schön und gut mit Überstunden jeder sollte opfer bringen aber in einem anstendigen rahmen dazu zählt natührlich für jedem einzelnen bis wieviel überstunden im monat lass ich es mir gefallen ohne eine gegenleistung zu verlangen .(Wichtiger punkt) keiner sollte bis zum ausraster was in sich hinein fressen . Wie schon sicher bemerkt ist das Deutsche land sehr unfäir geworden zu jedem das soll heißen das wenn ein betriebsrat genau auf sein recht besteht und auch nicht locker lässt (habe ich schon einmal erlebt ) dann wird daraus leicht ein Chef vs BR und das das in einem Gespräch beim arbeitsamt endet , Weil der BR den Chef pleite gemacht hat .
Deswegen sollte versucht werden immer auf einen nenner mit der Leitung zu kommen unkosten zu schaffen geht schnell doch bleiben können sie lange .
Erstellt am 31.10.2007 um 08:42 Uhr von Saluk
@NBR: Kölner hat in seiner kurz angebundenen Art direkt den Finger in die Wunde gelegt: Solche BV beinhalten normalerweise (MBR-freie) Mehrarbeitsstunden, keine (zu beantragenden) Überstunden.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 31.10.2007 um 09:13 Uhr von mbr
Es immer sehr kurzfristig gefragt,ob man länger machen kann oder auf die Freischicht verzichtet,eigendlich möchte man nicht noch mehr Stunden aufbauen sagt aber dann doch ja .
Überstunden werden überhaupt nicht mit dem BR abgesprochen,vielmehr direkt vom MA gefordert .
Salu@
Kölner hat in seiner kurz angebundenen Art direkt den Finger in die Wunde gelegt: Solche BV beinhalten normalerweise (MBR-freie) Mehrarbeitsstunden, keine (zu beantragenden) Überstunden.
Der TV sagt aus das Mehrarbeit zu vergüten ist.
Spielt es dabei eine Rolle ob der Betriebsrat gefragt wurde ???
MFG MBR
Erstellt am 31.10.2007 um 10:34 Uhr von Lotte
Saluk,
wo liest Du, dass es eine BV gibt?
NBR (oder mbr?),
- das Auszahlen der Überstunden ist Individualrecht. Zwar soll der BR auf die Einhaltung der TV achten und kann auch die Berechtigung einer Beschwerde durch die Einigungsstelle prüfen lassen, aber er hat in dieser Frage kein eigenständiges Klagerecht.
- das Genehmigen jeder Überstunde ist bei Vorhandensein einer BV nicht mehr nötig, aber solch eine BV muss gut durchdacht sein. Sie kann die Arbeit und das Leben für alle vereinfachen, sie kann es aber auch dem AG leicht und dem AN schwer machen.
- wenn der BR seinen Pflichten aus den §§ 80, 87 BetrVG nicht nachkommt, so kann das ein Verfahren gemäß § 23 BetrVG gerechtfertigt machen. Ihr solltet auf jeden Fall die Gewerkschaft informieren, insbesondere wegen Nichteinhaltung des TV.
- macht eine Schulung zum Thema Arbeitszeit und Mitbestimmung.
Erstellt am 31.10.2007 um 11:39 Uhr von Saluk
@Lotte: "wo liest Du, dass es eine BV gibt?" - Nirgends. Da habe ich TV und BV durcheinandergebracht. Danke fürs Aufklären.
@NBR/MBR/mbr (entscheide dich mal für ein Kürzel ;-) ):
Mir war nicht klar, was eigentlich deine Frage war: Zulässigkeit der Überstunden/Mehrarbeit oder Zahlung der Vergütung. Aber Lotte hat dir ja bereits ausführlich geantwortet...
Grüße,
Saluk
Erstellt am 31.10.2007 um 12:17 Uhr von nbr
Danke für Rege Teilnahme .
Natürlich NBR ,keine ahnung was ich da heute schreibe ...
NeuBetriebsRat
Sollte mir vieleicht einbesseren Nicknamen zulegen :-))))
MFG
Erstellt am 31.10.2007 um 13:54 Uhr von Bäcker STAR
lol ihr seit alle gut bei uns wird auf sein recht geschissen (sorry is aber so)
ich habe eine 6 tage woche mach über 54-60 std inner woche ich schilder ma bisschen mein vertrag
1 Arbeitszeit : die Arbeitszeit regelt sich im rahmen der Betriebsgwöhnlichen Zeiten.
Mehrarbeitsstunden : steht bei mir
der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Entgeld in höhe von 1,550,00€ (beispiel)
nachtzulage von 147,38 € und dann kommt es
in den monatlichen Bruttoentgeld ist bereits eine Zulage enthalten , mit der evtl. anfallende Mehrarbeit bereits abgegolten ist .
auf meiner lohnabrechnug steht 178 geleistete stunden aber in warheit habe ich 230-40 std gemacht is das alles so richtig ???
Erstellt am 31.10.2007 um 20:50 Uhr von NBR
Ehrlich gesagt - Keine Ahnung wovon du Redest ???
Weist du selber worüber du redest ???
Erstellt am 31.10.2007 um 23:03 Uhr von Bäcker Star
Ey verarschen das doch voll verständlich is das hier ein forum wo man fragen stellen kann oder nicht ??
Ich habe meine Gesellen prüfung erst im sommer bestanden und in meinem neuen vertrag steht das so drin mit der mehrarbeit .Weil ich im anderen beitrag gelesen habe das die bezahlt werden müssten (Überstunden) .
2 frage (zum rauslesen) war ob meine lohnabrechnungen vieleicht beschiss sind da ich 230 std im monat mache aber nur für 180 std bezahlt werde . Daher wollte ich nur wissen ob ich mich bescheissen lasse grade und ich da 50 std im monat für lullu mache .
aber wenn kein plan davon hast brauchst dir auch kein kopp machen dann warte ich bis mir ein post weiterhilft .
hoffe verstehst meine frage jetzt .
danke dir schon ma im vorraus.