Hallo,
ein Betriebsratsmitglied ist wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens von unserer Firma für die Dauer des Verfahrens bezahlt beurlaubt worden und soll während dieser Zeit die Firma nicht betreten,d.h. er kann für diese Zeit auch nicht seiner Betriebsratstätigkeit nachkommen. Da die Dauer des Gerichtsverfahrens nicht feststeht, kann er ggf. auch länger für uns ausfallen.
Ist so etwas rechtens?