Erstellt am 30.10.2007 um 14:25 Uhr von Werner
Hallo BR Rookie,
da gibt es die unterschiedlichen Bildungsurlaubsgesetze der Länder.
Erstellt am 30.10.2007 um 14:30 Uhr von pirat
@Rookie,
Antwort auf die Frage
....Steht irgend etwas dazu im BVG dazu? Konnte nichts finden.....
vielleicht hier??...
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/berufsbildung.php
Erstellt am 30.10.2007 um 14:36 Uhr von Werner
Nachtrag:
Landesgesetze über Bildungsurlaub gibt es in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Erstellt am 30.10.2007 um 17:23 Uhr von Benno_BRB
Damit ist aber noch nicht geklärt, ob und in welchem Umfang, der/die Kollege/Kollegin auch ein Anrecht auf eine Weiterzahlung der Bezüge und auf Kostenerstattung der Maßnahme hat!
Erstellt am 30.10.2007 um 18:08 Uhr von pirat
@BR Rookie,
vielleicht geht es so.....§ 96-98 BetrVG Förderung der Berufsbildung!
Habt ihr eine BV oder was sagt der TV?
Erstellt am 31.10.2007 um 10:02 Uhr von BR Rookie
Liebes Forum,
vielen Dank für Ihre Antworten. Eine BV haben wir nicht zu diesem Thema.
MfG
BR Rookie