Folgender Sachverhalt:
Junge Frau, 27, seit 1999 in einem Hotel tätig. Lehre endet im Januar 2002, Arbeitsvertrag als Restaurantfachfrau ab 26.01.2002. In 2005 Einsatz als Restaurantleiterin mit 100 Euro Gehaltszulage.
Anfang 2007 wird eine Assistentin der GL eingestellt. Im Sommer soll diese auch die Restaurantleitung übernehmen. weil
alles in einer Hand uns so.
Die junge Frau, die dieses bis dahin gemacht hat, unterschreibt einen neune Arbeitsvertrag!!!
Als Restaurantfachfrau mit Arbeitsbeginn 01.06.07 und 6 Monate Probezeit.
Diese Probezeit läuft nun aus und sie erhält jetzt ihre Kündigung zum 15.11.07; fristgemäß in der Probezeit mit 14-tägiger Frist und ohne Angabe von Gründen.
Hat hier eine Kündigungschutzklage Erfolg, obwohl sie im Sommer diesen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat?
Wer kann helfen?