Erstellt am 29.10.2007 um 21:41 Uhr von carrrie
Hallo
Im Arbeitszeitgesetz § 6 Nacht- und Schichtarbeit steht: (4) Der AG hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn (b) im Haushalt des AN ein Kind unter 12 Jahren lebt dass nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann.
Vielleicht hilft euch das?
Erstellt am 29.10.2007 um 21:53 Uhr von DonJohnson
Ja, und wenn du BRM bist, solltest du mal den Punkt, dass der AG zur Förderung von Familie verpflichtet ist ansprechen, soll heißen, was hält euer Gremium von einem Betriebskindergarten?
Erstellt am 29.10.2007 um 21:57 Uhr von carmelita
Hallo,
Danke, aber das er abgelehnt, weil wir keine Nachtarbeit machen, sondern Früh/5Uhr- Spät/13Uhr. Die Mütter sind alle geschockt! Sie können die Kinder bis 16Uhr zur Betreuung geben und dann? Auch umbesetzungen möchte er nicht machen mit dem Agument keine neuen Arbeitsplätze zu machen. Wenn jemand die Schicht übernehme eventuell bei 150 MA ???
Erstellt am 29.10.2007 um 22:10 Uhr von DonJohnson
Ich glaube ich muß mcih entschuldigen, habe die Frage eingangs wohl falsch verstenden, carrie im übrigen auch wohl. Das liegt aber immer auch ein wenig an der Fragestellung oder an der nciht so ausfühlichen welchen:
Egal.
Als BR habt ihr verschiedene Möglichkeiten:
1. §87 Abs2 BetrVG
2. §87 Abs8 BetrVG
3. §80 Abs1 BetrVG
4. §80 Abs 2a BetrVG
5. § 80 Abs8 BetrVG
und der §99 ist immer für alles gut, naja, fast alles.
Und ich habe jetzt hier nur wirklich das BetrVG herangezogen.
Es gibt noch sovieles mehr...
Erstellt am 29.10.2007 um 22:22 Uhr von SSGG
carmelita,
was ist denn arbeitsvertraglich geregelt?
Wurden soziale Gesichtspunkte seitens des AG betrachtet?
Arbeitgeber müssen bei der einseitigen Bestimmung der Lage der Arbeitszeit auch auf die Erziehungspflichten und die Personensorgepflichten der Mitarbeiter aus §§ 1626, 1627 BGB ausreichend Rücksicht nehmen.
Was hält den AG davon ab, etwas umzuorganisieren?
Erstellt am 30.10.2007 um 18:56 Uhr von cermelita
Hallo,
es wurde Anfangs nichts geregelt wie lange diese Arbeitszeit gilt. Erst nach 1-2 Jahren haben die MA eine Scheiben bekommen, das sie diese Sonderarbeitszeiten für 1 Jahr haben und seit 3 Jahre wurde dieses Schreiben wiederholt.
Wir als BR sind auch empört, aber einige BR-Mitglieder sagen wir können nicht helfen, ich muß sie überzeugen.