Hallo liebes Forum,

ich komme nochmal auf das Thema BV über Wochenarbeitszeit und Urlaub zurück.
Es wurd festgestellt das §77 Abs. 3 eigentlich eine solche BV rechtsunwirksam macht. Es kam der Hinweis das ich mir mal den Fitting zu gemüte ziehen soll.

So, nun das habe ich getan und bin nicht wirklich schlauer als vorher. Ich habe die 23. Auflage vom Fitting. Hier lese ich in der RN 80 zum 77 das auch ein FirmenTV die Sperrwirkung auslöst aber nur da wo auch der FirmenTV Gültigkeit hat.
Nur alleine diese Aussage bestärkt mich in der Vermutung das der 77 nur dann Anwendung finden, wenn auch ein TV oder dergleichen existiert.

Daher noch mal meine konkrete Frage:

Ist eine BV über Wochenarbeitszeiten und Urlaubsregelungen unwirksam, wenn weder die ANs noch der AG Tariflich gebunden ist?

Vielen dank