Erstellt am 28.10.2007 um 20:05 Uhr von carrie
Hallo
ihr könnt der Versetzung nach § 103 BetrVG wiedersprechen!
Erstellt am 28.10.2007 um 20:07 Uhr von Derfel
nach § 87 Betr.vg. seit ihr bei versetzungen mit einzubeziehen.
§95 Abs. 3
Erstellt am 28.10.2007 um 20:39 Uhr von peanuts
"ihr könnt der Versetzung nach § 103 BetrVG wiedersprechen!"
Aha... auch wenn dieses Betriebsratsmitglied Mitglied des Betriebsrats bleibt??????
"nach § 87 Betr.vg. seit ihr bei versetzungen mit einzubeziehen.
§95 Abs. 3"
Das üben wir noch mal...
"Bei uns im Betrieb, soll ein Betriebsratsmitglied Zwansversetz in ein anderes Verkaufshaus versetzt werden, was können wir als BR Mitglieder dagegen Tun?"
Was sagt denn der Arbeitsvertrag aus? Und behält Euer Betriebsratsmitglied auch nach Versetzung sein Mandat oder nicht?
Erstellt am 28.10.2007 um 21:38 Uhr von carrie
@peanuts
ja dann natürlich § 99 BetrVG und wie du schon sagst, wichtig was im Arbeitsvertrag steht!
Aber nichts desto trotz, bleibt eine Versetzung doch mitbestimmungspflichtig! Also ohne Zustimmung keine Versetzung, bzw muß der AG sie sich vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Bei Verstößen gegen sein MBR kann der BR ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten § 101 BetrVG.
Erstellt am 28.10.2007 um 22:07 Uhr von peanuts
Ich habe auch nicht behauptet, dass kein MBR besteht!
Nur sollte erst einmal geklärt sein, ob und auf welcher Grundlage die Zustimmung überhaupt verweigert werden kann!
Erstellt am 28.10.2007 um 22:39 Uhr von carrie
@peanuts
Sorry, ich wollte damit auch nicht sagen das du ein MBR ausgeschlossen hast, hab es vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Trotzdem schönen Abend noch, muß jetzt glaube ich schlafen gehen.
Erstellt am 29.10.2007 um 09:52 Uhr von paula
Vielleicht haben wir ja auch einen Fall des § 95 Abs. 3 S. 2 BetrVG. Dann ist ggf. gar kein MBR gegeben.... ok jetzt nicht unbedingt wahrscheinlich aber auch das könnte ja mal sein :-)