Hallo,
ich brauche nun erstmalig Expertenrat bezüglich des Bundesurlaubsgesetzes. In § 5 Teilurlaub, Absatz 2 heißt es"Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden." In den letzten 20 Jahren konnten die Angestellten uneingeschränkt halbe Tage Urlaub einreichen, wenn Bedarf dafür Bestand (bei unserem Betrieb handelt es sich eine große Bauunternehmung in NRW und es geht wohlgemerkt nur um die Angestellten, nicht um gewerbliche AN).
Nun kommt eine Interne Mitteilung der GL, dass ab 2008 dies nicht mehr genehmigt wird, ergänzt wurde diese Mitteilung durch eine Kopie aus einem Buch, dessen Quelle und Jahrgang mir auf Nachfragen aber nicht mitgeteilt wurde, durch folgendes: "Die kleinste Urlaubseinheit ist der Werktag. Eine nur stundenweise oder halbtags erfolgende Urlaubsgewährung wird vom BAG als unzulässig angesehen, ach dann, wenn dies auf Wunsch des Arbeitnehmer erfolgt..." Die Angestellten sind nun an uns (5er BR) herangetreten und wollen, dass wir dagegen angehen. Wir sehen da aber keine Möglichkeit, oder liegen wir falsch? Ich bitte um Antworten. Danke im voraus.