Es bestehen unterschiedliche Meinungen zum Mitbestimmungsrecht (§ 87 Nr.6 BetrVG)
zwischen dem BR und AG. Wir vom BR wollen eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen
und haben dies dem AG mitgeteilt. Er glaubt jetzt allerdings, das er dies auch genehmigen
muss, bevor wir die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Stimmt das? Wer kann uns da weiterhelfen?