Hallo Ihr,

ich habe da ein ganz heikles Thema: Der Arbeitgeber hat sowohl die Urlaubs als auch die Wochenarbeitsstunden der neuen Mitarbeiter geändert. Ich habe schon mal nachgefragt ob er das so einfach machen durfte.
Nun nach langen suchen haben wir als BR festgestellt das wir eine BV über beides haben.

Der AG hat sich hinter den § 105 AWO versteckt. Das kann er nun nicht mehr, da die BV (seit 1996) ungekündigt ist!
Soweit so gut, wir werden nun den AG nett darauf Hinweisen aber wir haben nun folgende bedenken.
Der AG wird einknicken und dann den Lohn der MAs kürzen! Können wir nun darauf bestehen das hier das Günstigkeitsprinzip Anwendung findet? Oder müssen wir befürchten, dass der AG da den Rotstift ansetzen wird.

Haben wir da möglichkeiten Schaden abzuwenden?

Vielen dank für eure Hilfe

Bis dann