Erstellt am 24.10.2007 um 18:54 Uhr von DonJohnson
Aber Hallo!!! Siehe §3 ArbZG!!! Geht ja gar nicht. Einen TV der was anderes sagt, kenne ich auch nciht. Auch ein HTV ist rechtsunwirksam wenn er gegen das Gesetz verstößt. Auch eine BV darf so etwas nciht regeln! Also, bei Arbeitszeitkonten muß man Plus und Minus Konten einräumen. Darin ist dann auch geregelt, ab wann welche verfallen. Man muß auch überlegen was Mehrarbeit ist - also Überstunden, die müssen vom BR genehmigt werden. Unter Berücksichtigung der Arbeitszeitkonten natürlich. Schau mal was im oben genannten § steht bezüglich maimaler täglicher Arbeitszeit und Wochenarbeitszeit. Und noch einmal, das ArbZG ist nciht dazu da um zu sichern, dass die MA viel Geld verdienen, sondern, dass sie sich nicht überarbeiten!!! Ihr stellt euch doch als Gremium wohl nciht über gesetzliche Bestimmungen, oder? Fragt euern AG mal was passiert wenn ein MA der 12 Stunden gearbeitet hat einen Arbeitsunfall hat.... Davon ab, könnt und dürft ihr das nciht tollerieren - von was für einen TV sprichst du eigentlich?
Gruß Don
Erstellt am 24.10.2007 um 19:45 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Auch hier wieder: Du hast auf Dinge geantwortet, die nicht gefragt wurden!
Achja...
Was passiert denn mit einem AN, der "12 Stunden arbeitet und einen Arbeitsunfall hat"?
@Speedy
Was steht denn im TV zu den Mehrarbeits-/Überstunden im genauen Wortlaut?
Eine BV zum Thema Mehrarbeit und Abgeltung wäre - je nach TV - möglich und in Eurem Sinne vielleicht sogar erzwingbar!
Erstellt am 24.10.2007 um 20:24 Uhr von DonJohnson
Ach kölner - warum willst du streß mit mir - kann sein dass ich auf Dinge nciht geantwortet habe, dann soll er mich fragen... Er fragte nciht was passiert wenn einer über 12 Stunden arbeitett - also halte den Ball flach bitte - Deine Antwort war ncihts besser - bezüglich dem TV fragte ich schon nach, was das denn für einer wäre, also bitte cool bleiben, bitte - wir wollen doch beide das gleiche -. helfen...
Erstellt am 24.10.2007 um 21:26 Uhr von uhu
ich habe zwar gerade keinen eigenen Beitrag...aber immer wieder spannend hier...
Erstellt am 25.10.2007 um 00:01 Uhr von Speedy
Und das größste problem ist noch !! Hatte ich voll vergessen , fast alle Überstunden ca 90 % kommen als nachträge auf unseren Tisch !! Das heißst sie sind schon vor Tagen geleistet worden !! Weiß echt nicht mehr weiter !! Hatten auch vor 3 Jahren ein Kostensenkungs modell wo beschloßen wurde das Mehrarbeit nur noch in Freizeit zu ersetzen ist und nicht durch Geld ! aber wie man an den Stunden sieht geht dort nichts , und neue MA kommen auch nicht in den Betrieb !! Und die Problemkinder über 100 stunden wollen sie jetzt gnädigerweise bezahlen !
Ein Witz oder !??
IGBCE Chemie MTV / Glasindustrie
Erstellt am 25.10.2007 um 07:26 Uhr von Kölner
@Speedy
Bei dem TV lässt sich der Druck auf den AG aber doch erhöhen!
Die Vorgehensweise könnte wie folgt aussehen:
- AG letztmalig schriftlich bitten, sofort die MBR nach § 87 BetrVG beachten; androhen, dass bei nochmaligem Verstoß § 23 Abs. 3 BetrVG in Angriff genommen wird
- bei wiederholtem Verstoß einen RA beauftragen, beim ArbG ein entsprechendes Verfahren einzuleiten
gleichzeitig:
- eine BetrVers. einberufen
- die AN richtig und gut informieren, was der AG bisher alles unternimmt/nicht unternimmt um Mehrarbeit in Eurem Betrieb zu regulieren
- jeden AN auffordern, den AG (schriftlich) in Verzug zu setzen, was die Mehrarbeitsvergütung/-ausgleich betrifft (evt. einen Vordruck anfertigen!)
Wichtig:
Wer hierbei "A" sagt muss auch "B" sagen! Wer droht, muss das auch durchsetzen.
Erstellt am 25.10.2007 um 07:45 Uhr von Bergmann
Auch auf die Gefahr hin, das ich etwas einbringe, was nicht gefragt worden ist-- z.B. Verfall der Stunden bei Insolvenz des Unternehmens habe ich hier eine nette Seite : www.betriebsrat-aktuell.de/download/BV_Arbeitszeitkonten.pdf
Sind nette Anregungen dabei !! Man kann ja nicht an alles denken !!:-))
Erstellt am 25.10.2007 um 07:48 Uhr von Speedy
Guten Morgen :-)
Was ich vergessen habe !! Es sind bei den 12000 Stunden auch Zeiten dabei die aus der Bereitschaftsarbeit kommen !! Aber das macht ja keinen Unterschied aus denke ich , aufgrund der Vergütung oder !??
Erstellt am 25.10.2007 um 07:57 Uhr von pit47
Hallo Speedy,
Vorschlag vom Kölner ist gut, der BR kann aber auch noch nach § 92a BetrVG Vorschläge zur Förderung der Beschäftigung machen (12.000 Arbeitsstunden= 6 MA) und weiter Mehrarbeitsstunden ablehnen.