Ein Mitarbeiter hat - bezüglich eines Vorfalls zwischen zwei Kollegen - schriftlich seine Meinung zu einem der beiden Kollegen kundgetan mit dem Zusatz, wer noch seiner Meinung sei, dürfte sich ruhig in Form einer Unterschrift anschließen. Dieses Schriftstück hängt bei uns in der Firma an einer Mitteilungstafel. Wie gehen wir als BR damit um? Ist das das Recht der freien Meinungsäußerung, oder kommt hier der § 75 zum Zug? Was meint ihr???
Danke für Eure Hilfe.