Erstellt am 24.10.2007 um 12:49 Uhr von Sternburg
Dieser § 75?
"§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
(2) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. 2Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern."
Kann man schlecht beurteilen, wenn man das Schreiben nicht gelesen hat...
Erstellt am 24.10.2007 um 13:16 Uhr von Kallewirsch
@Sternburg
Kannst du dir bitte Mal den Beitrag 17152 anschauen? Es geht noch um die Schlägerei. Manche im Betrieb meinen halt, dass der BR-Kollege sein Amt niederlegen soll, nicht weil er gegen seine BR-Pflichten verstoßen hat, sondern aus chrakterlichen, moralischen Gründen, was auch immer... Jedenfalls hat dieser Kollege der den Aushang gemacht hat, so in der Art das Schreiben formuliert, von wegen Vorbildcharakter, unmögliches Verhalten eines BR-Mitglieds, hat dort nichts verloren und er soll doch besser sein Amt niederlegen. Den § 75 habe ich schon durch, aber wie lege ich bitte den Satz aus: ... nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit"...??
Übrigens wundere Dich nicht über den anderen Nick von mir, den Sams gab es versehentlich zwei Mal, deswegen hab ich mir jetzt mit Rücksprache der W.A.F. einen anderen zugelegt...