Guten Morgen, brauche Hilfe.
1. AG droht wenn die normalen Arbeitnehmer nicht genügend Überstunden od. gar Samstagarbeit leisten - werden hierfür Leiharbeiter eingesetzt
- in wie weit kann er das machen, wo liegen evtl. Grenzen ?

2. Firma hat eine Unterfirma (Logistik) wurde vor 1 Jahr ausgegliedert (nur Personenstamm) die Fahrzeuge sind Bestandteil der Hauptfirma
- es zeigte sich das witterungsbedingt auch dieser Personenstamm (Fahrer) nicht zum Einsatz kam, weil Hauptfirma auch nicht arbeiten konnte. Fahrer mußten Urlaub einsetzen oder es wurde Kurzarbeit gemeldet a b e r nun kommts
die Hauptfirma ist neuerdings im Besitz eines Steinbruchs, dort müssen natürlich Fahrzeuge bewegt werden, diese Fahrer will der AG nur mit Leiharbeitskräften besetzen.

Wenn nun wieder die Personen aus Logistik zusosagen "arbeitsfrei" gestellt werden, ist da der AG nicht verpflichtet erst mal díese Fahrer in Einsatz zu bringen bevor er sich Leiharbeitnehmer nimmt.

Ich weiss sehr verzwickte Angelegenheit und keiner hier weiss halt Bescheid, gibt es unter Euch jemanden der weiterhelfen kann ?
Dann sage ich mal vorab danke.
Gruß Rita