Erstellt am 10.10.2007 um 17:36 Uhr von Catweazle
@Neuling45,
klagen braucht ihr sicher nicht. Wenn der AG meint die betriebliche Belange seien nicht berücksichtigt muss er die Einigungsstelle anrufen. 6 Wochen sind sicher ausreichend damit der AG disponieren kann.
Erstellt am 10.10.2007 um 18:19 Uhr von carrie
Hallo
Euch stehen alle Grundseminare im BetrVG, Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit zu, außerdem müßt ihr euch auch nicht darauf verweisen lassen, dass nur einer fährt und den anderen dann das ermittelte Wissen per"Nachhilfeunterricht"weiter gibt.
Ansonsten ist das was Catweazle sagt richtig, überwiegend wird auch die 2 Wochen Frist für angemessen gehalten. Allerdings ist Fristbeginn der Zeitpunkt der Unterrichtung des Arbeitgebers über das geplante Seminar. Man geht davon aus, dass er damit einverstanden ist wenn er sich innerhalb dieses Zeitraumes nicht dazu äußert.
Erstellt am 11.10.2007 um 07:30 Uhr von bänder
Catweazle,
hast du schon mal einen AG gesehen, der dafür Einigungsstelle angerufen hat?
Warum auch bezahlen, wenn er umsonst absagen darf.
Neuling 45,
Alle Srifftstücke sammeln und ab zu RA, gem. §40,1.
Erstellt am 11.10.2007 um 09:46 Uhr von ego112
@ bänder,
woher hast Du denn diese Weisheit???
Erstellt am 11.10.2007 um 10:03 Uhr von bänder
bin den Weg schon mal gegangen.