Erstellt am 10.10.2007 um 14:16 Uhr von wölfchen
. . . irgendwie kann ich da keine Benachteiligung erkennen, denn wenn er ein BR- Seminar besucht und über die 25 Wochenstunden hinauskommt, bekommt er doch dann den Freizeitausgleich, oder?
Erstellt am 10.10.2007 um 15:00 Uhr von madita
Dennoch wird er für diese Woche schlicht und ergreifend weniger Gehalt bekommen...dies stellt sich für mich als Benachteiligung dar.
Und, bei einer Fortbildung die er im Rahmen seiner Beschäftigung im Kerngeschäft besuchen würde, wäre eine vorübergehende Reduzierung der Wochenarbeitzeit nicht vorgenommen worden.
Erstellt am 11.10.2007 um 12:32 Uhr von wölfchen
. . . in dem Fall kann man zwei Möglichkeiten empfehlen:
1. wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass bei einer fachbezogenen Weiterbildung keine Wochenreduzierung erfolgt ist, dieses nur bei BR- Seminaren passiert - Beschluß fassen, Rechtsanwalt aufsuchen wegen Benachteiligung entgegen § 78 BetrVG, mit Strafandrohung (Fitting, RN 24 zum § 78 BetrVG)
2. die mildere und evtl. schnellere Form: das BR- Mitglied kann in eigener Sache auch Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR führen, dann kann der BR bei der GL vorstellig werden und Abhilfe verlangen. Sollte kein Entgegenkommen zu erkennen sein, kann man die Verhandlung für gescheitert erklären und es über eine Einigungsstelle hübsch teuer werden lassen . . .