Erstellt am 10.10.2007 um 10:20 Uhr von Mona-Lisa
@rollo,
§ 99 BetrVG - IX. Rechtsstreitigkeiten?
Erstellt am 10.10.2007 um 10:26 Uhr von rollo
Der Arbeitgeber hat den BR nicht informiert, er behauptet es handele sich nicht um eine Versetzung sondern nennt es "Umsetzung".
Der BR hat den Arbeitgeber aufgefordert die Maßnahme zurückzunehmen.AG jedoch verweigert dieses.
Erstellt am 10.10.2007 um 10:51 Uhr von carrie
Hallo
Beschreibe doch bitte was das für eine Umsetzung war, ich denke mal der AG müßte sich auf jeden Fall eure Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. Tut er dies nicht, solltet ihr auf § 101 BetrVG zurückgreifen.
Erstellt am 10.10.2007 um 10:57 Uhr von rollo
Eine völlig andere Arbeitsaufgabe, die Kriterien des § 95 sind erfüllt.
Erstellt am 10.10.2007 um 18:28 Uhr von carrie
@rollo
Na dann sind wohl auch die Kriterien des § 101 erfüllt wenn der AG euer MBR verletzt und die Maßnahme trotzdem durchzieht.