Erstellt am 09.10.2007 um 21:09 Uhr von lolus2
Pflege
Arzt
Katastrophenplan
????
Erstellt am 09.10.2007 um 22:09 Uhr von redbull
@hygmey
Auszug aus Wikipedia
"Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behörde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht"
Ich denke das ist eindeutig.
Aber leider nicht "rechtskräftig"
Siehe auch hierzu den Artikel
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69490
Die Privatsphäre ist teilbar
Leider kann ich Dir hier nichts sagen was es verhindert das Du deine Rufnummer rausgeben musst. Aber eigentlich ist es doch Sonnenklar das die PRIVATE-Rufnummer mit dem Wort DIENSTLICHE-Zwecke nicht zu vereinaren ist!
Ich persönlich würde einfach sagen NEIN und dann abwarten was die Reaktion ist!
Viel Glück
P.s. Habt ihr in eurem Krankenhaus keinen Datenschutzbeauftragten? Der müsste da auf jeden Fall was zu sagen können.
Erstellt am 10.10.2007 um 08:20 Uhr von Konrad
Neben dem privaten datenschutzrechtlichen Aspekt von @redbull ist die Arbeitsgrundlage der Arbeitsvertrag, da ist i.d.R geregelt wie und wann
der Angestellte zeitlich, örtlich seine Arbeitsleistung anbieten muß, Grundlage von Arbeitsverträgen ist das BGB.
Wenn sog. Rufbereitschaft, Erreichbarkeit vorgesehen wäre ist das 1. zu vergüten, 2. schriftlich zu einvernehmlich zu vereinbaren.
sonst gibt für die Herausgabe der priv. Tel.Nr. zu dienstlichen Zwecken keine Rechtsgrundlage.
Erstellt am 10.10.2007 um 08:32 Uhr von Matze24
Genau aus diesen oben genannten Gründen gab es früher (soll's auch heute noch geben) "Pager" zum 'anpiepen'.
In unserem Haus werden für solche Zwecke heute 'dienstliche Handys' ausgegeben.
Hier ist der BR gefragt (z.B. Betriebsvereinbarung)
Erstellt am 10.10.2007 um 08:50 Uhr von waschbär
Reden wir hier über Bereitschaftsdienst oder sogar von Rufbereitschaft ?
- Gründe warum der AG die Nummer haben möchte ! Doch nicht weil er ihn zuhause anrufen will und ihm zum Dienst nötigen möchte ?
- Gibt es noch die Ver.di Ation Mein Frei gehört mir ? Steht da noch ein Artikel zum Thema von einem Foren TN ?!!
Ich sage mal so wie ich den Fred lesen " Nein" Der An hat ei recht auf eine Verlässliche Dienstplanung und noch mehr Recht auf " Keine Anrufe zur Dienstheranziehung" ... ohne BV Rufbereitschaft mit Geldlicher beglückung !
Reicht das oder brauchst du einen Behandlungsplan ?