Erstellt am 09.10.2007 um 17:19 Uhr von T. Lutz
Nach meiner Meinung sollte es ausreichen den Beschluss zu fassen bevor ihr es dem AG vorlegt.
MFG
Lutz
Erstellt am 09.10.2007 um 17:43 Uhr von lolus
@khel
entwerfen,beraten usw. könnt ihr immer.
Aber für den Anwalt braucht ihr einen Beschluß.
Und ohne Beschluß (eurer Verhandlungsbasis) könnt auch nicht in Verhandlungen
gehen (wer verhandelt dann ohne BR-Beschluß?)
Gruß Axel
Erstellt am 09.10.2007 um 17:47 Uhr von Lotte
khel,
eigentlich ist es schon so, dass die Aufgabe, eine BV zu entwerfen übertragen werden muss (wenn es nicht der ganze BR macht). Aber es macht die BV nicht unwirksam, denn vor dem Abschluss müsstet Ihr natürlich noch einen ordentlichen Beschluss treffen, dass dieser Entwurf die Verhandlungsgrundlage ist und nach der Verhandlung, dass die BV in der verhandelten Fassung abgeschlossen werden soll.
Erstellt am 09.10.2007 um 20:25 Uhr von DonJohnson
gebe meinen Vorrednern Recht. Natürlich könnt auch ihr als Gremium dem AG eine BV zum Vorschlag vorlegen, nur muß dieser dann durch einen Beschluß gefaßt worden sein. Eine BV unterschreibt in der Regel der BVR, dieses kann er nur mit Beschluß machen, da er für das Gremium entscheidet. Das Rgularium bezüglich sieht aber eigentlich vor, dass in den regelmäßiben Treffen über den Wunsch einer BV Thema soundso mit der GL gesprochen wird und diese dann den ersten entwurf dem BR vorlegt. Sollte sich die GL weigern müßt ihr per Beschluß eine Fassung vorlegen, die (je nachdem ob es eine erzwingbare BV ist oder nicht) gegebenen falls der Einigungsstelle vorgelegt werden muß. Dafür benötigt ihr aber einen rechtsgültigen Beschluß wie gesagt.
Erstellt am 09.10.2007 um 20:27 Uhr von DonJohnson
natürlich nentscheidet der BRV nciht, sondern unterschreibt im Namen des Gemiums - sorry, Tippteufel
Erstellt am 10.10.2007 um 09:53 Uhr von khel
@all:
Ich fasse zusammen: es ist alles so, wie ich mir das gedacht habe, und wir können weitermachen wie bisher, incl. Beschlussfassungen vor Bestellung eines Anwalts und vor Vorlage beim AG zwecks Aufnahme von Verhandlungen.
Vielen Dank für Eure Antworten! :-)
Gruß
khel