Hallo Forum,

im Internet habe ich zum Thema "Erstellen von Betriebsvereinbarungen" recherchiert und bin dabei auf folgenden Satz gestoßen:

"...Wenn ein Betriebsrat der Meinung ist, eine Betriebsvereinbarung abschließen zu wollen oder zu müssen, muss er hierüber einen ordentlichen Beschluss fassen..."

Uns war das nicht bekannt. Stimmt das denn?

Wir haben schon vor einiger Zeit begonnen, Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit und Urlaub zu entwerfen, um sie nach Prüfung durch einen Anwalt dem AG als Verhandlungsgrundlage vorzulegen. Die Arbeit daran haben wir allerdings begonnen, ohne einen ordentlichen Beschluss zu fassen. Droht uns deswegen Ärger?

Abschließende Info: die URL der Quelle kann ich hier leider nicht angeben, da mein Posting ansonsten nicht gespeichert wird. Wenn Ihr sie aber haben wollt, kann ich sie Euch gerne privat schicken.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß
khel