Erstellt am 09.10.2007 um 08:53 Uhr von ego112
Dass musst Du uns schon genauer erklären.
Erstellt am 09.10.2007 um 10:14 Uhr von sandmann
Erstellt am 09.10.2007 um 12:09 Uhr von Der-Orion
Hallo haus,
zum einen musst Du ersteinmal wissen, dass ein Betriebsrat (das Gremium) gar nicht gewerkschaftlich gegen Dich vorgehen kann. Ein Betriebsrat hat nämlich rein gar nichts mit der Gewerkschaft zu tun.
Dieses ist nicht zuverwechseln mit der Tatsache das sehr viele BR-Mitglieder in einer Gewerkschaft organisiert sind.
Und in Deinem Fall hat Dir die Gewerkschaft auch gar nichts vorzuschreiben, da Du ja nach Deinen Angaben gar kein Mitglied bei ihr bist.
Des weiteren kann ich mich nur meinen Vorschreibern anschließen und Dich bitten, den Fall etwas genauer zuschildern.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 09.10.2007 um 12:41 Uhr von Gevatter
Ich vermute, daß der Kollege Gefahr läuft, sich einem Amtsenthebungsverfahren, beantragt durch die Gewerkschaft, auszusetzen. Aber mehr gibt meine Kristallkugel jetzt auch nicht her.
Erstellt am 09.10.2007 um 15:58 Uhr von haus
Ihr seid ja alle so toll. Ihr habt mir sehr geholfen. Vielen Dank.
Es ist kurz beschrieben: unser Betriebsrat hat eigenmächtig gehandelt und in der Firma haben sich die meisten bei mir beschwert (was auch berechtigt war, denn er hat sich mit uns anderen BR Mitgliedern nicht abgesprochen) Worauf ich Ihn bat das zu unterlassen.
Jetzt will er gegen mich vorgehen (weil ich angeblich die Angestellten aufgehetzt habe, was aber nicht stimmt.)
Ebenso hätte ich angeblich BR interne Angelegenheiten veröffentlicht. (Was natürlich auch nicht stimmt)
Erstellt am 10.10.2007 um 08:21 Uhr von Der-Orion
Guten Morgen Haus,
wenn ich das mal zusammenfassen darf:
Euer BRV hat einen Entscheidung ohne Votum des BR-Gremiums gefällt. Nun sind ein Teil der Mitarbeiter mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.
Na dann dreht doch einfach den Spieß um, ja nach Schwere der Entscheidung des BRV könnt Ihr als Gremium doch gegen ihn vorgehen.
Wenn Ihr es vertreten könnt und Euch einig seid, wählt ihn doch einfach ab.
Denkt aber bitte daran dass Ihr eine(n) Nachfolger(in) parat haben solltet.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 10.10.2007 um 09:31 Uhr von haus
Vielen Dank,
inzwischen hat sich das Blatt gewendet, und 70% der Angestellten wollen und werden Ihn per Arbeitsgericht abwählen. Das ist auch besser so. Denn so wie es jetzt ist ist das ganze Betriebsklima sch...
Vielen Dank
Kollegiale Grüße
Erstellt am 10.10.2007 um 09:47 Uhr von Mona-Lisa
@haus,
dazu braucht ihr das Arbeitsgericht nicht!
Das könnt ihr intern im Gremium erledigen.
§ 26 BetrVG DKK,
II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
RN. 15
Erstellt am 10.10.2007 um 17:48 Uhr von Der-Orion
@haus
...ich noch mal, genau wie Mona-Lisa schreibt könnt Ihr ihn in der nächsen Sitzung abwählen. Achtet aber darauf, dass alle BR-Mitglieder ordentlich geladen werden und dass die Abwahl bzw. die Neuwahl als TOP mit auf der Einladung stehen.
Als nächstes solltet Ihr als BR-Gremium die Angelegenheit begradigen, die der Kollege BRV verbockt hat. Ohne Euren Beschluss zu der Sache, ist seine Zusage dem AG gegenüber ja eh nichtig.
Viel Glück***
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 11.10.2007 um 02:12 Uhr von peterpanowski
Ganz dufte. Wofür bezahlt Euer Arbeitgeber eigentlich Euer Gehalt? Damit Ihr sozialistische Interna klärt? Schade, daß man Euren Haufen nicht ganzheitlich rauswerfen kann. Ich schadet dem Unternehmen. Und kostet das Geld von Kollegen. Pfui.
Erstellt am 11.10.2007 um 11:39 Uhr von Der-Orion
@peterpanowski
...Du armer Wicht!
Es ist nur verschwendetes Geld, wenn man bedenkt, dass wir auch für Leute wie Dich da sind.
Gruß
Der-Orion