Erstellt am 04.10.2007 um 14:50 Uhr von Shravan
Hallo,
ein ein Kommunikations und Rhetorik-Seminar gehört normalerweise nach § 36 6 nicht zu den Seminaren, die als Pflichtseminar notwendig sind. Ausnahmen könnte es hier meines Wissens nach geben, wenn eine besondere Notwendigkeit vorliegt, was dann aber wohl durch ein Gericht zu klären wäre.
nach § 36 7 steht aber jedem BR Mitglied auch ein z.B. ein Rhetorik-Seminar zu (3 Wochen in der Amtsperiode, 4 Wochen bei einem neuen BR Mitglid in der ersten Amtsperiode), allerdings muss es dann dafür nur freigestellt werden, die kosten selbst wären selber zu tragen.
Ich hoffe ich konnte helfen ;)
Erstellt am 04.10.2007 um 14:59 Uhr von Kölner
@Shravan
Es geht um einen SBV!
@Schwede
§ 96 Absatz 4 SGB IX...
...allerdings befindet sich der AG in guter Gesellschaft. Einige Urteile bestätigen die Auffassung Deines AG.