Hallo zusammen,
bei uns kommt es regelmäßig vor, daß die KollegInnen in der LoBu während der Zeit der Löhnung Übertstunden machen müssen, oder gar Sonn- und Feiertags arbeiten, um eine rechtzeitige Lohnzahlung zu ermöglichen.
Wir (BR) haben den Personaler schon seit Jahren immer wieder mdl. darauf hingewiesen, hier für Abhilfe zu sorgen. Da er das bis jetzt noch nicht getan hat, habe ich (BRV) ihm nun eine Frist gesetzt, innerhalb der er dem BR ein Konzept zum Abbau von Überstunden und Sonn-/Feiertagsarbeit vorlegen möchte.
Der Personaler wirft mir nun Kompetenzüberschreitung vor und ist der Meinung, ich sei ihm nicht weisungsbefugt.
Könnt Ihr mir helfen? Ist der Personaler im Recht?
mfg
Dirk