Erstellt am 04.10.2007 um 08:45 Uhr von Mona-Lisa
@Dirk,
eine "Kompetenzüberschreitung" ist das sicher nicht, höchstens die falsche Adresse!
Der AG ist in dieser Angelegenheit dein Gesprächspartner. :-)
Erstellt am 04.10.2007 um 08:54 Uhr von Aliosman
Hallo Dirk,
ich gehe davon aus, dass die Überstunden bei euch beantragt werden. Falls ja, würde ich die Überstunden ablehnen. Mit dieser Möglichkeit erzielt man auch Erfolge.
Erstellt am 04.10.2007 um 09:32 Uhr von paula
@Dirk
gab es einen Beschluss Deines Gremiums für die Aufforderung an den AG?
Erstellt am 04.10.2007 um 09:48 Uhr von hans
@Dirk,
und falls Beschluß, warum verlangt ihr ein Konzept und nehmt nicht Eure Mitgestaltungsmöglcihkeiten nach 87.1.3 war? Ihr verschenkt sonst eure Möglichkeiten.... :-(
Erstellt am 04.10.2007 um 10:12 Uhr von wölfchen
@ hans,
es ist ja nicht gesagt, dass der BR sein Mitgestaltungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, wenn er ein Konzept als Diskussionsgrundlage haben möchte, oder?
Erstellt am 04.10.2007 um 10:33 Uhr von hans
@wölfchen,
I.A. natürlich nicht; durch die Beschreibung mit "seit Jahren immer wieder mdl. darauf hingewiesen, hier für Abhilfe zu sorgen." und "nun eine Frist gesetzt, [..]ein Konzept" befürchtete ich nur das der ArG handeln "darf" und Dirk meint, die Überprüfung reicht.
Wollte halt nur noch mal erinnern, dass auch mehr gehen kann ;-)
Erstellt am 04.10.2007 um 12:25 Uhr von Dirk
Danke für Eure Antworten.
Einen Beschluss gab es für "meine" Aufforderung an den AG nicht - ich habe ihn ja auch nur auf die gesetzlichen Hintergründe (u.a. §9 ArbZG) und seine Informationspflichten zur Personalplanung hingewiesen - eine Frist habe ich eingebaut, weil wir sonst auf Antworten bis zum Sanktnimmerleinstag warten müssten ;-)
Die Frage ist, ob der BR dafür überhaupt eine Frist setzen darf?
Überstunden sind bisher nie (BR gibt es seit knapp 3 Jahren) bei uns beantragt worden. Im AV steht sinngemäß "ev. anfallende Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" - daher machen die Koll. "freiwillig" Überstunden um sich nicht anhören zu müssen, die Arbeit wiedermal nicht geschafft zu haben. Auch mir gegenüber sagen die Koll., sie machen lieber Überstunden, als sich Ärger einzuhandeln.
Erstellt am 04.10.2007 um 12:32 Uhr von hans
o-o...
na dann ist denk' ich mal dringend zeit den 87'er in's spiel zu bringen!
zu der anzahl und rechtmässigkeit der mit dem gehalt abgegoltenden ü-stunden haben sich bereits andere beschäftigt;
es kann aber wohl nicht ernst sein dass die kollegen quasi eine verlängerung der wochenarbeitszeit durch ihre "freiwilligkeit" haben?!
und für den ärger... ihr seit der br :-)