Erstellt am 01.10.2007 um 23:40 Uhr von Kölner
@karin77
Es gibt einen BR: Bestehend aus den verbliebenen BR's!
Ergo: Ihr habt mit Zitronen gehandelt.
Auch wenn Ihr zugetreten seid...
An anderer Stelle stand dies:
Zitat
"Lehnen gewählte AN die Übernahme des BR-Amtes ab und wird dadurch die gemäß § 9 BetrVG vorgesehene zahlenmäßige Stärke des BR nicht erreicht, ist § 11 BetrVG entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Zahl der BR-Mitglieder die nächstniedrigere Größe des BR zugrunde zu legen ist (vgl. LAG Schleswig-Holstein 7. 9. 88, DB 89, 284, das die Regelung des § 11 BetrVG sogar dann zur Anwendung kommen lassen will, wenn nur noch ein BR-Mitglied als Vertretung der AN übrigbleibt). Bei einer Ablehnung des BR-Amts durch gewählte Bewerber findet somit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG keine Anwendung, da diese Vorschrift eine Veränderung der Mitgliederzahl innerhalb des bestehenden BR voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein, a. a. O.)."
KEINE NEUWAHL nötig!
Erstellt am 02.10.2007 um 19:40 Uhr von Der alte Heini
karin77,
ich frage mich, warum kandidiert ihr eigentlich bei einer Betriebsratswahl, um dann, wenn ihr gewählt werdet, die Wahl nicht anzunehmen.
Um es Allen zu zeigen wie toll ihr seit??
Erstellt am 02.10.2007 um 20:25 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Sie haben ja möglicherweise mit Zitronen gehandelt! Es wäre eine lehrreiche Erfahrung...
Erstellt am 03.10.2007 um 00:03 Uhr von Lotte
Karin,
wenn der zurückgebliebene Block wirklich so arbeitgeberfreundlich ist, wie Du schreibst, dann habt Ihr den Kollegen mit Eurem Rücktritt wahrlich einen Bärendienst erwiesen.