Hallo,

Mitte diesen Jahres habe ich als Auszubildende eine Übergangsvereinbarung zur Übernahme in ein Angestelltenverhältnis nach dem Ende meiner Ausbildung Ende September unterschrieben.
Diese Vereinbarung stellt kein richtiges Arbeitsverhältnis dar. Es ist lediglich geregelt, dass ich ab einer bestimmten Prüfungsleistung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und bei einer schlechteren Leistung in ein befristes Verhältnis übernommen werde. Da ich die Voraussetzungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht erfülle, kommt für mich nur ein befristeter Vertrag in Frage.

Mittlerweile wurde ich in das JAV-Gremium gewählt und habe die Ausbildung vor ein paar Tagen beendet. Bisher habe ich aber keinen Arbeitsvertrag mit typischen Vereinbarungen unterschrieben.

Kann ich von § 78 a (2) Gebrauch machen und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einfordern, obwohl ich diese Vereinarung vor der Wahl zum JAV-Mitglied geschlossen hab? Die Annahme zur Aufnahme in die JAV ist bereits 3 Monate her.

Über eine zügige Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank.