Erstellt am 27.09.2007 um 12:25 Uhr von Mona-Lisa
@becky,
wenn ein BR-Miglied sein Amt niedergelegt hat, ist keine Rückkehr mehr möglich!
Erstellt am 27.09.2007 um 12:28 Uhr von Rosa
@becky,
Mona- Lisa hat Recht. Raus ist raus. Was ist denn bei Euch los?
Erstellt am 27.09.2007 um 12:35 Uhr von Mona-Lisa
@becky,
mach die Herrschaften mal auf den § 24 BetrVG DKK, RN. 8 aufmerksam.... :-)
Erstellt am 27.09.2007 um 19:01 Uhr von Catweazle
Hier kommt es sicher auf den genauen Wortlaut an. Wenn ein BRM die Zusammenarbeit mit dem Gremium verweigert ist das nach meiner Meinung keine Rücktrittserklärung. Klar ist das pflichtwidrig. Ein Amtenhebungsverfahren nach § 23 würde sicher erfolgreich sein. Aber es muss erst einmal erfolgreich abgeschlossen sein.