Erstellt am 27.09.2007 um 09:51 Uhr von uhu
auf die Schnelle...
prüft mal die Auschlussfristen für Ansprüche des AG gegenüber den AN
Erstellt am 27.09.2007 um 09:52 Uhr von Tamirasun
Nach wie vielen Monaten hat der AG das denn festgestellt?
Erstellt am 27.09.2007 um 10:15 Uhr von pirat
@highlanderstier,
Hat der Arbeitgeber irrtümlich eine höhere Vergütung gezahlt, als vereinbart, so muss der Arbeitnehmer den überzahlten Betrag grundsätzlich zurückzahlen, denn er ist insoweit ungerechtfertigt bereichert......
nachzulesen....
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Lohnanspruch/laa04.htm
Erstellt am 27.09.2007 um 11:04 Uhr von carrie
Bei uns haben wir in den Arbeitsverträgen zu stehen das Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Wir hatten da schon einigen Ärger wenn der AG z.B. einen Fehler bei Berechnungen gemacht hat wollte er alles auf einmal zurück und im umgekehrten Fall verweist er plötzlich auf den Vertrag und sagt das man nur Anspruch auf die letzten 2 Monate hat. Unser Anwalt hat da gleich die Bremse gezogen, wenn der AG 12 Monate zuviel bezahlt, kann er nur die letzten 2 Monate zurück verlangen, dass ist sozusagen sein Pech.
Hat man darüber keine Regelung im Vertrag zu stehen gibt es die sogenannten Verjährungsfristen ( ab § 195 BGB) .
Wie uhu schon sagte: die vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen prüfen!