hallo forum
durch edv fehler im buchhaltungsprg. unserer firma wurde eine überbezahlung der AN ausgelöst, dieser fehler wurde erst nach monaten entdeckt ,darauf hin wurde diese überbezahlung mit freizeitstunden aus unseren konten auf einmal ausgeglichen ,was zu einen erheblichen verlust finanzieller art führte und die Freizeitstd sind natürlich auch weg .wie ist hier die rechtslage.?