Erstellt am 29.04.2019 um 16:12 Uhr von Krambambuli
Du willst doch auch, dass das Thema geklärt wird. Also mach eine Dienstreise (es gilt die betriebliche Dienstreiserichtlinie)
Erstellt am 29.04.2019 um 19:24 Uhr von DummerHund
Als BR ist die Geschäftsleitung den allenfalls ein Vertragspartner mit dem du auf gleicher Höhe sitzt, und nicht dein Vorgesetzter. Teile ihnen also, ohne Blümchen mit,das man dir dann am Tag x einen Dienst oder Leihwagen zur verfügung stellen soll. Weiter. Sollte das Unternehmen nicht in der Lage sein dies zu organisieren du auch gerne bereit bist sie in deinem gewohnten Tätigkeitsbereich zu empfangen um die Angelegenheit zu beraten. Keinesfalls, jedoch solltest du Verhandeln. Bei allem was die Geschäftsleitung will bezüglich einer Beschwerde nach § 85 BetrVG, sollte am Abschluss der Gespräche von Seiten des BR der Tenor stehen, das der BR dies mit dem Beschwerdeführer erörtet und der BR sich anschließend zeitnah bei der Geschäftsleitung zurück meldet
Erstellt am 30.04.2019 um 10:42 Uhr von stehipp
Du willst doch für den MA was erreichen.
Demnach würde ich mich Fragen, was es bringt, wenn ich die GF zu mir "zitiere". Kann mir gerade so richtig vorstellen, wie da die Gesprächsatmosphäre ist. Ob die unbedingt förderlich für eine Lösung im Sinne des Kollegen ist, wage ich zu bezweifeln.
BR-Arbeit hat auch immer was mit Diplomatie zu tun.
Also Dienstreiserichtlinie nutzen, sich beim Vorgesetzten abmelden und zur GF fahren. So würde ich es zumindest tun.