Hallo zusammen,

habe kürzlich eine MA-Beschwerde nach § 85 entgegengenommen und da diese auch gerechtfertigt ist an die GF weiter geleitet. Jetzt soll mit mir (Einköpfiger BR) über die Berechtigung der Beschwerde verhandelt werden. Soweit so gut..... Aber dies soll nicht in der Betriebsstätte passieren wo ich sonst tätig bin sondern in einer anderen Filiale die ca 50 Km. weit (einfache Richtung) von meiner eigentlichen Betriebsstätte liegt.
Muss ich der Aufforderung nachkommen oder kann ich verlangen das die GF zu mir in die Filiale kommt ? Schließlich wollen die Herrschaften ja mit mir reden und jeder von denen hat im Gegenzug zu mir ein Firmenfahrzeug.

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten :)