Erstellt am 29.09.2007 um 10:58 Uhr von pirat
Ahoi, Spielemann,
keiner wollte deine Frage seit nun mehr 2 Tagen beantworten. Weil heute Samstag ist.
....Haben sie Ideen wie man dies ändern kann....was*ändern*?
Mir erschließt sich der Sinn deiner Frage nicht ganz.
Erstellt am 29.09.2007 um 12:50 Uhr von Immie
@spielemann
Ausgangsentgeltgruppe 8a ?
Entgeltgruppe 9c ?
Im TVöD ?
Ich glaube deshalb wollte niemand antworten:-(
Erstellt am 29.09.2007 um 13:06 Uhr von spielemann
spielemann
stimmt ich bin irgendwie falsch hier
Erstellt am 29.09.2007 um 13:10 Uhr von Immie
Ob du hier falsch bist , kann ich nicht beurteilen.
Auf jeden Fall hast du den falschen TVöD.
In meinem gibt es diese Entgeltgruppen nicht:-(
Erstellt am 29.09.2007 um 13:21 Uhr von pirat
Ahoi, Spielemann,
deine Frage dümpelt hier rum, keiner will sie, und schon passiert was.
Cool,oder?
Aber daß du interessiert bis, zeigt deine schnelle Antwort;
und falsch ist man hier nie! Vielleicht beim Nächten *Reloaded*
Deshalb Mast und Schotbruch!
Erstellt am 29.09.2007 um 14:07 Uhr von spielemann
Hallo
der Waschbär schrieb mir " Ob du recht hast oder nicht, das sagt dir gleich das Licht"
Ich Verstehe nicht was er mir damit sagen will ? Er hat auch keine E-Mail hinterlassen und hier im Forum ,ist er wohl heute um diese Uhrzeit nicht zu gegen ?
Hat er mich nur Verschaukelt oder war das was Verschachteltes ? Licht ? Lux ? Was meint der Bär bloss damit ?
Erstellt am 01.10.2007 um 07:55 Uhr von spielemann
Hallo,
die EG 8a wie auch die EG 9c gibt es im Überleitungstarifvertrag KAV-K ( Krankenhäuser).
Aber egal, die Zulage der kommissarischen Höhergruppierung von EG 8 auf EG 9 ist hier gemeint.
Nicht alles was im Tarif steht, ist auch so gemeint. Wie häufig wird geklagt weil eine Tarifvertragspartei das so sieht und die andere das so. Und wie häufig wird gegen beide Tarifvertragsparteien geklagt weil der Tarif nicht Gesetzeskonform ist.
Grüsse
Spielemann
Erstellt am 01.10.2007 um 08:19 Uhr von Kölner
@Spielemann
Ich verstehe den Passus in Anlehnung an den § 18 TVöD so, dass die vorübergehende Tätigkeit nach EG 9 aus der EG 8 getätigt wird. Demnach bliebe es bei den 4,5% (nur!) des Tabellenentgeltes. Anders sieht es selbstverständlich ab EG 9 aus.
Aber das diskutieren wir ja nicht!
Du kennst die Niederschriftserklärungen zu § 14 Abs. 1 TVöD?