Erstellt am 26.09.2007 um 14:44 Uhr von Nemeth
Hallo HiMe
hättest ruhig im ursprünglichen thread weiterschreiben können und keinen neuen aufmachen - verwirrt nur.
Nachdem Dein AG und das Hauptfürsorgeamt die Möbel bezahlt haben um ein behindertengerechtes arbeiten zu ermöglichen, verwundert es mich einigermaßen, wie Du darauf kommst, dass sie Dein Eigentum sind. Sie waren für Dich angeschafft und solange Du gearbeitet hast in Deinem Besitz - aber nicht Dein Eigentum.
Das Urteil, wo das anders sagt, würde mich auch interessieren.
Gruß
Erstellt am 26.09.2007 um 14:56 Uhr von Nemeth
Hallo HiMe,
ich bin's nochmals. Da die Möbel in der Zwischenzeit mit Sicherheit abgeschrieben sind (steuerlich) und nur für Dich angepasst wurden, kann Dein AG mit den Dingen doch wohl nichts mehr anfangen. So wie Du das schilderst war das eine Arbeitsplatzförderung des Hauptfürsorgeamtes. Die Möbel wären somit Eigentum des AG.
Mach ihm doch mal den Vorschlag die Stücke für 10 EURO oder so abzukaufen - ist doch auch eine Möglichkeit.
Erstellt am 24.10.2007 um 17:15 Uhr von ueberlerger
Hallo,
auch mein Schreibtisch und mein Stuhl wurde wegen meiner Behinderung von der BfA bezahlt (Antrag - Bescheid usw.). Und in diesem Bescheid steht, dass die Gegenstände in mein Eigentum übergehen, d.h. bei Beendigung meiner Tätigkeit nehme ich diese mit.
Sollten deine Möbel jedoch vom AG bezahlt worden sein, sind diese natürlich sein Eigentum.
MfG