Hallo zusammen.Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Eine MAin bat den Betriebsrat um Hilfe.Sie hat im August diesen Jahres mit
unserer GL gesprochen,wann der günstigste Termin zum Antritt einer Reha-Kur ist.In beiderseitigem Einvernehmen einigten sie sich auf Ende September.
Dann wurde eine andere MAin aus dieser Abteilung krank.Daraufhin zog die
GL die Zustimmung zurück.Die MAin ist Schwerbehinderten gleichgestellt.
Die betroffene MA sah die Notwendigkeit ein,Ihre von der Kasse genehmigte Kur später anzutreten.
Sie teilte der GL mit,ihre Kur Anfang Januar 2008 antreten zu wollen.Sie hat
das schon mit dem Rentenvers.träger abgesprochen.
Die GL lehnte auch diesen Termin aus betrieblichen Gründen ab.
Wenn die MA den Termin im Januar nicht wahrnimmt,kann der nächste Antrag für eine Kur erst wieder im Juni 2008 gestellt werden,der jetzige ist verfallen.

Meine Frage:Kann die GL einen schon genehmigten Termin zum Kurantritt zurückziehen?
Wie oft kann die GL den Kurantritt verhindern?

Gruß Matu