Erstellt am 26.09.2007 um 07:53 Uhr von Saluk
Hallo Bücherwurm,
ehrlich gesagt, solltet ihr euch meiner Meinung nach gar keine Gedanken mehr machen, denn da begebt ihr euch auf sehr dünnes Eis. Ihr seid für Nichtraucherschutz zuständig. Besseren Nichtraucherschutz als die komplette Firma rauchfrei zu halten, könnt ihr gar nicht haben. Bietet den Rauchern Kurse an, um Nichtraucher zu werden.
Raucherschutz ist eigentlich nicht wirklich das, wofür ihr euch einsetzen solltet.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 26.09.2007 um 07:56 Uhr von Mona-Lisa
@Bücherwurm,
ganz so neu ist das Nichtraucherschutzgesetz auch wieder nicht, dass sich der AG NACH Abschluss eurer Betriebsvereinbarung darauf berufen könnte!
Diese BV wurde ja wohl gerade (in diesem Monat?) aus diesem Anlass abgeschlossen, oder?
Oder seid ihr in die Sparte Gastronomie einzuordnen?
Fakt ist, dass die BV zuerst mal auch für euren AG verbindlich ist!
Erstellt am 26.09.2007 um 08:13 Uhr von Bücherwurm
Nichtraucherschutz ist wichtig, das ist mir auch klar...
Aber auch ein Raucher hat ein Recht seine Persönlichkeit so auszuleben wie er möchte! Auch der Raucher kann selbst entscheiden, wie er mit seiner Gesundheit um,gehen will.
Wir arbeiten in einer großen Klinik. Und selbst einige unserer Ärzte sind der Meinung, das Raucher nicht so produktiv arbeiten können, wenn sie im "Entzug" sind.....
Es muß doch eine Möglichkeit geben, in abgeschlossenen Räumen zu rauchen??
Erstellt am 26.09.2007 um 08:21 Uhr von peanuts
Wo ist das Nichtraucherschutzgesetz zu finden?
"Es muß doch eine Möglichkeit geben, in abgeschlossenen Räumen zu rauchen??"
Nein! Wäre auch Freiheitsberaubung!
Erstellt am 26.09.2007 um 08:22 Uhr von Mona-Lisa
@Bücherwurm,
jetzt helf mir mal, was du unter periphere Räume verstehst... :-)
Erstellt am 26.09.2007 um 08:22 Uhr von Nemeth
@Bücherwurm
Selbstverständlich gibt es die. Erstens habt Ihr eine BV, zweitens hat der BR volles Mitbestimmungsrecht.
Wenn Ihr speziell für Raucher abgeschlossene Räume bereitstellen könnt, widerspricht das nicht dem Gesetz. Einigt Euch mit Eurem AG hierüber.
Erstellt am 26.09.2007 um 08:26 Uhr von Saluk
Wenn der AG sagt, "aufgrund der gesetzlichen Vorschriften", dann lasst euch diese doch bitte zeigen.
In den Vorschriften, die ich so gefunden habe, ist sogar bei Kliniken die Einrichtung von Raucherräumen erlaubt, wenn diese explizit ausgewiesen werden, z.B. für Niedersachsen: http://www.stk.niedersachsen.de/master/C35943819_N35943082_L20_D0_I484.html
Grüße,
Saluk
Erstellt am 26.09.2007 um 08:45 Uhr von Bücherwurm
Räume in der Peripherie, sind entlegene Räume, die Patienten nicht belästigen.
Das Gesetz: zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
(Hessisches Nichtraucherschutzgesetz - HessNRSG) vom 06.09.2007
besagt, das Rauchen ist verboten in ...Krankenhäusern....Privatkrankenanstalten!!!
Ausnahmen nur für Patienten, aus medizinischen Gründen....
Also keine Raucherräume!! Was können wir tun????
Erstellt am 26.09.2007 um 09:07 Uhr von Immie
Dann müsst ihr wohl im Freien rauchen.....
...Gebäude und umschlossene Räume...
Erstellt am 26.09.2007 um 09:17 Uhr von Saluk
Im Freien ist die eine Möglichkeit, die andere wäre eine Eingabe nach §2(6):
(6) Durch Rechtsverordnung der für die öffentliche Gesundheitsvorsorge zuständigen Ministerin oder des hierfür zuständigen Ministers können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch Nr. 19 – Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I – 20. September 2007 569 technische Vorkehrungen ein gleichwertiger
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet werden kann.
Also z.B. ein Rauchcontainer im Freien...
Der AG hat Recht, er kann die BV nicht mehr einhalten, da sie ab 1. Oktober gegen gültiges Recht verstößt.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.11.2007 um 19:38 Uhr von Sassa
Hallo,
die BV ist weiterhin gültig, ausser "in Gebäuden und geschlossenen Räumen von ......3. Krankenhäusern, Kliniken, usw". In Raucherräumen (Den Vorschriften entsprechend) und draussen ist das Rauchen weiterhin erlaubt, wenn man nicht gerade unter einem Fenster pafft.
Uns hat der Arbeitgeber auch das Rauchen auf dem gesamten Klinikgelände verboten.
Dagegen gehen wir jetzt an. Mitbestimmungspflicht.
Genaues über das HessNRSG am Bürgertelefon des Hessischen Sozialministeriums unter der Nummer:
0180/1030300 (bis 17:00h)
Gruß,
Sassa
Erstellt am 08.11.2007 um 20:33 Uhr von Kölner
@Bücherwurm
"Nichtraucherschutzgesetz - Welche Möglichkeiten haben wir noch etwas für die Raucher zu tun?"
Oh...ich wüsste was:
- Akkupunktur
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