wiedermal Zeit für eine Frage und zwar inwieweit der BR (CallCenter) Mitwirkungsrechte hat, wo der AG nach Dienstschluss eine sog. Schlussrunde einführen will, wo der letzte MA durch´s Gebäude flitzen, Kontrollen der Heizung, Fenster etc. durchführen und diese Kontrolle im Anschluss durch seine Unterschrift protokollieren soll.
Darf er dieses einfach so anordnen und was ist wenn man mal etwas übersehen hat?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten