hallo alle zusammen

folgender sachverhalt steht an, Anhörung zur ordentlichen Kündigung eines MA
wir wollen der kündigung natürlich nicht zustimmen, aber keiner der 5 widerspruchsgründe ist anwendbar.
Nun unsere Frage, macht es sinn bedenken zur kündigung zu äußern wenn es zum prozeß vor dem Arbeitsgericht kommt, oder wird es als zustimmung gewertet weil wir keinen der gründe lt. BtrVg genannt haben