Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die gesetzlichen Regelungen zur steuerlichen Behandlung von betrieblichen Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten (§3 Nr. 33 EStG) erlauben es, per Einzelvertragsänderung einen solchen Zuschuss zu deklarieren. So wäre es möglich, Entgeltanteile in einen Zuschuss umzumünzen, für den keine Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind - für AG und AN eine win-win-Situation!

Gibt es Betriebsräte, die schon Erfahrung mit einer solchen Regelung haben, vor allem bereits eine Betriebsvereinbarung hierüber gestaltet haben?

Kollegiale Grüße

Matthias