Hallo!
Erstmal danke für die prompten antworten!

Okay, als Verhinderungsgrund gilt doch lediglich Krankheit, Urlaub und der eigene Tod. Oder?
Kann der BR für sich beschließen, dass auch andere Gründe zulässig sind, z.B. private Angelegenheiten.
Wenn dies nicht möglich ist, sind doch Beschlüsse basierend auf Teilnahme der jeweiligen Ersatzmitgliedern nichtig, oder?