Erstellt am 21.09.2007 um 11:17 Uhr von Wichtelmaennchen
Erstellt am 21.09.2007 um 11:19 Uhr von khel
Hallo waass,
meiner Meinung nach muss der AG den BR über eine solche Änderung informieren:
§20 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge sagt: "Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren."
Da sich mit der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses die Anzahl der befristet beschäftigten AN ändert, muss der BR informiert werden.
Gruß
khel