Erstellt am 21.09.2007 um 11:19 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo,
nein das Mitglied scheidet nicht aus dem Gremium aus, es ist sogar möglich das das Mitglied an den Sitzungen teilnimmt.
Das Mitglied hat ja immerhin einen gültigen AV...wenn das Mitglied nicht mehr an den Sitzungen teilnimmt....Erastzmitglied einladen.
Erstellt am 21.09.2007 um 11:51 Uhr von ambu
Hallo,
aber Obacht beim Nachladen, sonst macht Ihr unter Umständen Eure Beschlüsse ungültig. Es darf nur unter bestimmten Vorraussetzungen nachgeladen werden.
Gruß ambu!
Erstellt am 21.09.2007 um 11:55 Uhr von Mona-Lisa
@ambu,
unter welchen Voraussetzungen? :-))
Erstellt am 21.09.2007 um 12:01 Uhr von Kleine Hexe
Könnte ja sein, dass die *neue* Mama trotz Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen will aber aufgrund ihrer Hausfrauen- und Muttertätigkeit verhindert ist weil der Chef (sprich Papa) sich nicht um eine ausreichende Vertretung für die Zeit der BR-Arbeit gekümmert hat.
Das ist ja bekanntlich kein ordentlicher Verhinderungsgrund und somit darf kein Ersatzmitglied geladen werden.
Nur so mal so eine konfuse Idee von mir ;-)
Kleine Hexe
Erstellt am 21.09.2007 um 12:01 Uhr von HF
@ambu
wo hast du das denn her ??
§ 25 «Ersatzmitglieder»
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.
Es ist immer ein Ersatzmitglied zu laden.
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch «Ersatzmitglieder» ist zulässig.
Erstellt am 21.09.2007 um 12:14 Uhr von unwissenderBR
Das sehe ich aber bedenklich:
Mutterschutz darf garnicht gearbeitet werden!
So ist die Kollegin also verhindert und ein Ersatzmitglied zu laden.
Bei der Elternzeit sehe ich das auch anders, die Kollegin ist für einen befristeten Zeitraum ebenfall verhindert, ein Ersatzmitglied ist zu laden. Sie scheidet doch nicht aus dem Betriebsrat aus!
Würde sie an den Sitzungen teilnehmen, hätte sie ja wohl auch einen Entgeltanspruch!
Was sagt denn Kölner dazu?
Viele Grüße
Erstellt am 21.09.2007 um 19:04 Uhr von Kölner
@unwissenderBR
Zumindest in der Mutterschutzzeit VOR der Geburt könnte die Kollegin teilnehmen, wenn sie denn wollte. In der Elternzeit sowieso.
Demnach:
Die Kollegin kann sich ja mal erklären, wie sie es handhaben will. Vielleicht will sie ja geladen werden, sich die Tagesordnung anschauen und danach entscheiden, ob sie verhindert ist, oder nicht!