Hallo.
Kann ein Ersatzmitglied regelmäßig an BR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn der BR vollzählig anwesend ist? Mögliche Begründung: Damit das Ersatzmitglied informiert ist.
Hat ein Ersatzmitglied auch Anspruch auf Bildungsurlaub nach BetrVG 36 (6)?

Danke!