Kann ein Ersatzmitglied regelmäßig an BR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn der BR vollzählig anwesend ist? Mögliche Begründung: Damit das Ersatzmitglied informiert ist.
Hat ein Ersatzmitglied auch Anspruch auf Bildungsurlaub nach BetrVG 36 (6)?
Danke!
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