Hier noch mal ein Spezialfall zu dem beliebten Thema "AG verweigert Kostenübernahme".

Wir haben ein Seminar gebucht, vorher Beschuss gefasst, den AG informiert und um Bestätigung gebeten etc. Der AG hat sich bis 3 Tage vor Seminarbeginn ausgeschwiegen und teilt nun mit, dass er nicht einverstanden ist. Freilich ruft er aber nicht die EST und auch nicht das Arbeitsgericht an. Denn in unserem konkreten Fall muss die Seminargebühr vor Seminarbeginn zumindest nachweisbar angewiesen werden. Der AG zahlt einfach nicht und wir können anscheinend nichts tun. Eine kurze Nachfrage bei einem Anwalt bzgl. einstweiliger Verfügung führte zu der Erkenntnis, dass wir vermutlich nichts erreichen und keine Zahlung erzwingen können. Wir können zwar fahren, aber nur, wenn wir selbst bezahlen und dann später versuchen das Geld vom AG zurückzubekommen.

Handelt es sich hierbei wirklich um eine so krasse Schwachstelle im Gesetz, dass man an Seminaren, die im Voraus zu bezahlen sind, praktisch nicht teilnehmen kann, wenn der AG sie nicht bezahlt, und dem AG daraus nicht einmal ein Nachteil in Form eines gerichtlichen Verfahrents entsteht? Wie verhält man sich als BR denn dann richtig, um seine Schulungsansprüche durchzusetzen?

Nebenfrage: Selbst wenn die Rechnung für das Seminar im Nachhinein kommen würde (könnte man ja evtl. mit dem Bildungsträger aushandeln), wie kann der BR die Buchung der Bahn-/Flugtickets und Hotelzimmer veranlassen, wenn der AG die Zahlung verweigert? Diese sind nämlich nicht in der Seminargebühr enthalten. Es muss doch möglich sein, den AG zu zwingen, sich entweder zu einem klaren "Nein" zu bekennen und Einigungsstelle/Arbeitsgericht anzurufen oder aber die Durchführung des Seminars zu ermöglichen. Andernfalls wäre § 37/6 in der praktischen Umsetzung ja unglaublich schwach.